Besuchsinformationen
Grundsätzlich können Gefangene in der JSA Wittlich Besuch empfangen. Bitte wählen Sie weitere Informationen aus den nachstehenden Bereichen aus:
- Der Gefangene kann pro Monat bis zu 4 Stunden Besuch (2 Stunde Präsenzbesuch/2 Stunden Videobesuch) erhalten. Die Besuche finden an bestimmten Werktagen zu festgesetzten Zeiten statt.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen findet kein Besuch statt.
- Besuchstermine müssen vorher telefonisch vereinbart werden. Dieses kann montags bis donnerstags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr unter der Rufnummer 06571 996-1527 erfolgen.
- Die Dauer eines einzelnen Besuches beträgt eine Stunde im Monat.
- Der Gefangene kann maximal von bis zu drei Besuchern gleichzeitig besucht werden.
- Minderjährige dürfen zum Besuch nur zugelassen werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person, von einer durch Personensorgeberechtigte beauftragten volljährigen Person oder von Beauftragten eines Jugendamtes begleitet werden. Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Angehörige nach Einzelfallprüfung ohne Begleitung besuchen.
- Der Besucher muss sich grundsätzlich durch einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen, für Kinder unter 4 Jahren ist eine Geburtsurkunde ausreichend, wenn keine Personal- bzw. Kinderausweis vorliegt.
- Ausländer, die weder einen Pass besitzen noch in zumutbarer Weise erlangen können, genügen der Ausweispflicht mit der Vorlage einer Bescheinigung von der zuständigen Behörde über einen Aufenthaltstitel oder die Aussetzung der Abschiebung, wenn diese mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehen und als Ausweisersatz bezeichnet ist.
- Beim Besuch von Untersuchungsgefangenen bedarf es zusätzlich noch für jede Person einer Besuchserlaubnis durch den Richter oder Staatsanwalt.
- Damit der Besuch pünktlich und in voller Länge stattfinden kann, sollten sich die Besucher ca. 20 Minuten vor dem vereinbarten Termin an der Außenpforte einfinden. Es dürfen keinerlei Gegenstände, insbesondere keine Schriftstücke, Zigaretten, Taschen usw. in die Anstalt eingebracht werden, auch keine Wickeltaschen und Kleinkinderspielzeuge, da diese vorhanden sind. Uhren, Schreibgeräte, elektronische Geräte und mobile Geräte zur funkbasierten Informationsübertragung dürfen nicht mitgeführt werden.
- Vor jedem Besuch findet, ähnlich wie an einem Flughafen, eine Personenkontrolle mit Hilfe eines Detektorrahmens, einer Handsonde und durch Abtasten statt. Diese Kontrolle ist unabdingbar.
Für Verteidigerbesuch von Untersuchungsgefangenen muss der Anstalt schriftlich durch das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft durch Beschluss angezeigt werden, dass der Rechtsanwalt Verteidiger des Gefangenen ist. Für Dolmetscher und Kanzleikräfte ist in jedem Fall eine Besuchserlaubnis erforderlich.
Besuchszeiten für Rechtsanwälte sind:
Montag-Freitag 08.00 Uhr - 17.00 Uhr (außer Feiertage)
Bitte avisieren Sie einen Besuchstermin telefonisch zu Geschäftszeiten unter der Rufnummer 06571 996-1527
Für Behördenbesucher bei Untersuchungsgefangenen muss der Anstalt vor dem Besuch eine vom Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft schriftlich übersandte Bestellungsurkunde bzw. der Beschluss mit dem Auftrag zum Besuch des Gefangenen vorliegen.
Behördenbesucher vereinbaren bitte einen Besuchtstermin zu Geschäftszeiten unter der Rufnummer 06571 996-1527