Informationen für Selbststeller
Wenn Sie eine Ladung zum Strafantritt erhalten haben
Selbststeller sollten sich während der üblichen Geschäftszeiten der Verwaltung, Werktags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr an der Außenpforte der Jugendstrafanstalt, Fallerweg 9, 54516 Wittlich stellen.
Benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ladung zum Strafantritt
Wenn Sie derzeit über kein gültiges Ausweisdokument verfügen, bitten wir Sie, sich bei Ihrer zuständigen Kreis- Gemeinde- oder Stadtverwaltung einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen (Passbild erforderlich). Wenn Sie bei Ihrer Gestellung an der Außenpforte auch keinen vorläufigen Personalausweis vorweisen können, müssen Sie sich zunächst bei der Polizeiinspektion Wittlich stellen, zwecks Identitätsfeststellung.
Weitere Hinweise:
Es ist nicht erlaubt, Zigaretten oder Tabakwaren mit in die Anstalt zu bringen. Wenn Sie Bargeld mitbringen, muss dieses an der Außenpforte eingezahlt werden. Es kann für den Ersteinkauf bzw. den Bezug von Tabak verwendet werden.
Wenn Sie regelmäßig wichtige Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie nach Möglichkeit einen Arztbrief Ihres behandelnden Arztes mit und legen diesen vor.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Jugendstrafanstalt Wittlich unter 06571 996-1510.