Kommunikation und Sendungen
Informationen zum Briefverkehr, Email, Paketempfang und Telefon
Gefangene haben grundsätzlich die Möglichkeit, Briefe zu versenden und zu empfangen. Bei Untersuchungsgefangenen obliegt die Postkontrolle dem zuständigen Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft, hierdurch kann sich die Postlaufzeit verzögern.
Bitte verwenden Sie die nachstehende Form für die Anschrift:
Vorname, Nachname
Fallerweg 9
54516 Wittlich
Bitte beachten Sie, Briefe dürfen bis auf max. 10 Briefmarken kein Bargeld oder sonstige Gegenstände enthalten. Bitte nutzen Sie für die Geldeinzahlung die Möglichkeit der Überweisung.
In der Jugendstrafanstalt Wittlich besteht die Möglichkeit, elektronische Post an Strafgefangene zu senden (Email). Es können auch Anlagen wie Bilder angefügt werden. Dies ist ausschließlich über unsere Internetseite möglich.
Klicken Sie hier für weitere Informationen und gelangen Sie zum Eingabeformular.
Wäschepakete für Untersuchungsgefangene:
Soweit private Kleidung und Wäsche zugelassen sind, können Wäschepakete für den Gefangenen während der üblichen Geschäfts- und Besuchszeiten an der Außenpforte abgegeben werden.
Wäschepakete für Strafgefangene:
Wäschepakete können nur nach entsprechender Genehmigung im jeweiligen Einzelfall während der üblichen Geschäfts- und Besuchszeiten an der Außenpforte abgegeben werden.
Sonstige Pakete
Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist den Gefangenen nicht gestattet.
Es besteht nach Genehmigung die Möglichkeit für Gefangene, Anrufe zu tätigen.
Telefonanrufe, Emails oder Telefax von außen, können nicht weitergeleitet werden.