Regelungen für den Videobesuch
Videobesuch:
Die Jugendstrafanstalt Wittlich bietet für Strafgefangene und Untersuchungsgefangene neben der Möglichkeit des Präsenzbesuchs auch den Videobesuch an. Dieser ist bis zu 4 x 30 Minuten pro Monat möglich.
Technische Voraussetzungen:
Sie benötigen einen PC nebst Lautsprecher, Mikrofon und eine passende Webcam bzw. ein entsprechend ausgestattetes Smartphone, Tablet oder Laptop. Darüber hinaus eine gute Internetverbindung.
Der Videobesuch wird durch den deutschen Anbieter „sichere-videokonferenz.de“ stattfinden. Die Horizon44 GmbH, die „sichere-videokonferenz.de“ betreibt, hat ihren Sitz in München.
Durch die Herstellung einer Verbindung via „sichere-Videokonferenz“ werden insbesondere während des Chats personenbezogene Daten, Bilder und Gesprächsinhalte der Teilnehmer verschlüsselt übertragen (auf dem Transportweg bzw. im Netzwerk).
Die Horizon44 GmbH als Betreiber von „sichere-Videokonferenz“ speichert bzw. protokolliert keinerlei Informationen über Sie bzw. die Inhalte der Videokonferenz.
Die Videochats mittels „sichere-Videokonferenz“ erfolgen immer in eigener Verantwortung der Chatteilnehmer.
Die Datenschutzrichtlinien finden Sie unter: sichere-videokonferenz.de/datenschutz/
Eine Speicherung der Daten des Videochats seitens der Jugendstrafanstalt erfolgt nicht.
Die Teilnahme für Gefangenenbesucher ist kostenlos. Die Kosten werden von der JSA Wittlich getragen.
Terminvereinbarung:
Videobesuche müssen vorher telefonisch vereinbart werden. Dieses ist montags bis donnerstags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr unter der Rufnummer 06571 996-1527 möglich.
Nach erfolgreicher Terminvereinbarung müssen Sie dem Gefangenen frühzeitig, mind. 3 Tage vor dem Videobesuch, Ihre E-Mail-Adresse mitteilen. Nutzen Sie hierzu gerne die auf unserer Internetseite angebotene Möglichkeit der elektronischen Post an Strafgefangene oder das Eingabeformular für Untersuchungshaftgefangene.
Ein Zugangslink zum Videobesuch wird Ihnen wenige Minuten vor dem Termin per E-Mail übermittelt.
Mitteilung der E-Mail-Adresse an Strafgefangene.
Mitteilung der E-Mail-Adresse an Untersuchungsgefangene.
Besuchsabwicklung:
- Dem virtuellen Besuchsraum können Sie beitreten, indem Sie den übermittelten Link aufrufen, welcher Ihnen wenige Minuten vor dem Besuchstermin per E-Mail übermittelt wird. Der Videobesuch startet, sobald die JSA Wittlich als Moderator dem virtuellen Raum beitritt.
- Bitte halten Sie sich rechtzeitig zum Termin bereit.
- Zu Beginn des Videobesuches müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
- Für Untersuchungsgefangene ist zusätzlich eine gültige Besuchserlaubnis für jeden Besuchsteilnehmer zwingend erforderlich. Auch Kinder ab 6 Jahren benötigen eine Besuchserlaubnis. Nimmt eine Person am Videobesuch teil, für die keine gültige Besuchserlaubnis vorgezeigt werden kann oder die sich nicht vorab ausweist, wird der Videobesuch ohne weitere Begründung abgebrochen. Bitte halten Sie die entsprechenden Dokumente auf jeden Fall bereit.
Im Fall einer durch ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft angeordneten Besuchsüberwachung wird der Videobesuch durch Bedienstete der JSA Wittlich akustisch und optisch überwacht. - Bei Strafgefangenen findet analog zum Präsensbesuch keine akustische Überwachung statt, auf Anordnung kann der Videobesuch akustisch und optisch überwacht werden.
- Es ist ausdrücklich verboten Video- und Bildaufzeichnungen des Videotelefonats zu erstellen oder den Videobesuch zu teilen bzw. an Dritte zu streamen.
- Den Anweisungen der Bediensteten ist Folge zu leisten.
Wichtig:
Mit der Weiterleitung Ihrer Daten stimmen Sie automatisch den geltenden Nutzungsbedingungen zu. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von „sichere-videokonferenz.de“ auf eigenes Risiko erfolgt und die JSA Wittlich keine Haftung für die Qualität und die Datensicherheit übernimmt. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. jeglicher Verdacht der missbräuchlichen Verwendung führt ausnahmslos zum Abbruch des Videotelefonats und kann jederzeit den Widerruf der Genehmigung zur Folge haben.