Regelungen für den Videobesuch

Videobesuch:
Die Jugendstrafanstalt Wittlich bietet für Strafgefangene und Untersuchungsgefangene die Möglichkeit des Videobesuchs an. Dieser ist bis zu 4 x 30 Minuten pro Monat möglich.

Technische Voraussetzungen:
Sie benötigen einen PC nebst Lautsprecher, Mikrofon und eine passende Webcam bzw. ein entsprechend ausgestattetes Smartphone, Tablet oder Laptop. Darüber hinaus eine gute Internetverbindung. Verwendet wird derzeit die Anwendung Skype, welche auch als Software oder App zur Verfügung steht.

Terminvereinbarung:
Videobesuche müssen vorher telefonisch vereinbart werden. Dieses kann montags bis donnerstags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr unter der Rufnummer 06571 996-1527 erfolgen. Nach erfolgreicher Terminvereinbarung müssen Sie dem Gefangenen, frühzeitig mind. 2 Tage vor dem Videobesuch, Ihren Skype-Namen (bitte geben Sie den originalen Skype-Namen an, dieser beginnt in der Regel mit Live:) mitteilen. Hierfür können Sie die Möglichkeit der elektronischen Post für Strafgefangene sowie das Eingabeformular für Untersuchungsgefangene nutzen.

Mitteilung des Skype-Namen an Strafgefangene.

Mitteilung des Skype-Namen an Untersuchungsgefangene.

Besuchsabwicklung:

  • Der Videobesuch wird ausschließlich von der Anstalt aufgebaut. Hierfür benötigt der Gefangene den Skype Namen den Sie ihm vorab mitteilen müssen.
  • Bitte halten Sie sich rechtzeitig zum Termin bereit.
  • Zu Beginn des Videobesuches müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
  • Bei Untersuchungsgefangenen mit verfahrenssichernden Anordnungen ist zusätzlich eine gültige Besuchserlaubnis für jden Skype-Teilnehmer erforderlich. Kinder ab 6 Jahren benötigen ebenfalls eine Besuchserlaubnis. Nimmt eine Person am Videobesuch teil, für die keine gültige Besuchserlaubnis vorgezeigt werden kann und sich nicht vorab ausweist, wird der Videobesuch ohne weitere Abmahnung abgebrochen. Bitte halten Sie die entsprechenden Dokumente bereit.
  • Der Videobesuch wird ständig durch Bedienstete der JSA Wittlich akustisch und optisch überwacht.
  • Es ist ausdrücklich verboten Video- und Bildaufzeichnungen des Videotelefonats zu erstellen oder den Videobesuch zu teilen bzw. an Dritte zu streamen.
  • Den Anweisungen der Bediensteten ist Folge zu leisten.


Wichtig:
Mit der Weiterleitung Ihrer Daten stimmen Sie automatisch den geltenden Nutzungsbedingungen zu. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von „Skype“ auf eigenes Risiko erfolgt und die JSA Wittlich keine Haftung für die Qualität und Datensicherheit übernimmt. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. jeglicher Verdacht der missbräuchlichen Verwendung führt ausnahmslos zum Abbruch des Videobesuchs und kann jederzeit den Widerruf der Genehmigung zur Folge haben.