Mitteilung Skype-Name an Untersuchungsgefangene
Zwecks Mitteilung Ihres Skype-Namens an Untersuchungshaftgefangene haben Sie zuätzlich die Möglichkeit, das nachstehende Eingabeformular auf dieser Hompage zu nutzen.
Einwilligung der Absenderin oder des Absenders der Nachricht
Der Inhalt der Nachrichten wird verarbeitet, um die Nachrichten dem Empfänger in der Anstalt bekannt zu geben.
Die Verarbeitung der anzugebenden persönlichen Angaben der Absenderin oder des Absenders dient insbesondere der Ermöglichung von Außenkontakten der Gefangenen zur Förderung der Resozialisierung. Sie dient auch der Sicherheit und Ordnung der Anstalt (Identifizierung der Absenderin oder des Absenders zur Ermöglichung einer eventuellen Untersagung des Schriftwechsels oder seiner Überwachung, Verhinderung eines Missbrauches des Kontaktformulars und Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme).
Mit dem Absenden der Nachricht willigt die Absenderin oder der Absender in die Verarbeitung der persönlichen Angaben und der Nachricht an die Gefangene oder den Gefangenen durch die Justizvollzugseinrichtung zu den genannten Zwecken ein.
Diese Einwilligung beruht auf freier Entscheidung. Der Absenderin oder dem Absender ist bekannt, dass auch der herkömmliche Papier-Schriftverkehr mit den Gefangenen möglich ist. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die Bedeutung der Einwilligung ist der Absenderin oder dem Absender bekannt. Die Verweigerung der Einwilligung hat die Folge, dass die Nutzung des Angebotes eines elektronischen Nachrichtempfanges für Gefangene über die Homepage der Anstalt nicht möglich ist.
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